Vorwort
Die Gemeinde Eltendorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Eltendorf
- Königsdorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Eltendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Eltendorf und Zahling, jenes der neuen Gemeinde Königsdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Königsdorf.
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Eltendorf am 2. August 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.