LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Eltendorf

Trennung der Gemeinde Eltendorf

In Kraft seit 01. Januar 1992
Up-to-date

§ 1

§ 1 Trennung

Die Gemeinde Eltendorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Eltendorf

- Königsdorf

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Eltendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Eltendorf und Zahling, jenes der neuen Gemeinde Königsdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Königsdorf.

§ 3

§ 3 Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Eltendorf am 2. August 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.