LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an SiegendorfArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 28. Juli 2004
Up-to-date

Der Gemeinde Siegendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

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