LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an Siegendorf

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an Siegendorf

In Kraft seit 28. Juli 2004
Up-to-date

Art. 1

Der Gemeinde Siegendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.