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Verordnungen
Verlängerung der Anpassungsfrist für das Verbot der Deponierung
§ 4
§ 4
In Kraft seit 01. Januar 2004
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§ 4 — Verlängerung der Anpassungsfrist für das Verbot der Deponierung
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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.
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