LandesrechtBurgenlandVerordnungenFestsetzung der Anzahl der Mitglieder des Landes-Seniorenbeirats

Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Landes-Seniorenbeirats

In Kraft seit 28. Dezember 2002
Up-to-date

Art. 1

Der Landes-Seniorenbeirat besteht aus neun Mitgliedern.