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Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Landes-Seniorenbeirats
Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Landes-Seniorenbeirats
In Kraft seit 28. Dezember 2002
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Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Landes-Seniorenbeirats
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Art. 1
Der Landes-Seniorenbeirat besteht aus neun Mitgliedern.