(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. August 1999 betreffend die Regelung der Strompreise für die Lieferung elektrischer Energie an Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Bgld. Einspeisepreisverordnung), LGBl. Nr. 49/1999, außer Kraft.
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