Verteilerunternehmer, welche elektrische Energie aus Ökoanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 10 kVA abnehmen, dürfen einen Messpreis verrechnen. Der Messpreis ist das Entgelt für die Bereitstellung der Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtung. Die Höhe des Messpreises für diese Einrichtungen richtet sich nach dem im jeweiligen Versorgungsgebiet vom beziehenden Elektrizitätsunternehmen festgesetzten Messpreis.
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