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Verordnungen
Bildung des Gemeindeverbandes "Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal"
§ 2
§ 2
In Kraft seit 04. Mai 2002
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§ 2 — Bildung des Gemeindeverbandes "Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal"
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Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Güssing.
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