LandesrechtBurgenlandVerordnungenBildung des Gemeindeverbandes "Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal"

Bildung des Gemeindeverbandes "Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal"

In Kraft seit 04. Mai 2002
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Vereinbarung der Gemeinden Bildein, Eberau, Güssing, Moschendorf und Strem über die Bildung des Gemeindeverbandes “Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal” wird aufsichtsbehördlich genehmigt.

§ 2

§ 2

Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Güssing.