(1) In der Katastralgemeinde Neusiedl am See ist im Bereich des Bootskanales des Siedlervereines Neusiedl am See, beginnend ab Grundstück Nr. 5770/108 bis 5770/133 und auf dem Grundstück Nr. 5770/43 der KG Neusiedl am See, das Befahren mit Fahrzeugen aller Art verboten.
(2) Im Bereich des Grundstücks Nr. 5770/43 der KG Neusiedl am See gilt in Einfahrtsrichtung gesehen rechtsseitig von der Brücke beginnend bis zur Grundgrenze 5770/108 und 4770/43 (Engstelle beim Klubgebäude des Segelclubs Segelhafen West) ein Liegeverbot.
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