LandesrechtBurgenlandVerordnungenAnordnung einer Volksbefragung

Anordnung einer Volksbefragung

In Kraft seit 08. August 2001
Up-to-date

§ 1

§ 1

Für das Gebiet der Gemeinden Breitenbrunn, Donnerskirchen, Eisenstadt, Jois, Neusiedl am See, Oslip, Parndorf, Purbach am Neusiedler See, Schützen am Gebirge und Winden am See wird aufgrund des Beschlusses der Burgenländischen Landesregierung vom 31. Juli 2001 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Volksbefragung angeordnet.

§ 2

§ 2

Die Fragestellung der Volksbefragung lautet:

„Für die Region Parndorf/Eisenstadt soll in einem offenen Planungsprozess unter Einbeziehung der betroffenen Bürger/innen und Gemeinden ein umfassendes Verkehrs- und Regionalentwicklungskonzept (Leitprojekt) erarbeitet werden, das konkrete Vorschläge zur Verwirklichung folgender Punkte beinhaltet:

- Sofortmaßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung (Nachtfahrverbot für Transit-LKWs, Park Ride- Flächen in Eisenstadt und Parndorf, Shuttle-Bus nach Wien bis zur Errichtung der ÖBB-Haltestellen, etc.)

- Ausbau der B 50 durch die Errichtung zweispuriger Ortsumfahrungen und eines Begleitwegenetzes für Landwirtschaft und Radfahrer mit landschaftsschonender Trassierung (überdeckte Tieflagen etc.)

- Umsetzung eines Bürgerbeteiligungsmodells, in dem die Betroffenen ihre Wünsche und Vorschläge einbringen können und in dem mögliche Varianten von Bürgern gemeinsam mit Experten erarbeitet und bewertet werden

- Verbesserung des Angebots im öffentlichen Verkehr (Bus Bahn)

- Gründung einer Regionalentwicklungsgesellschaft zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Region Parndorf/Eisenstadt.

Sind Sie dafür, dass ein solches Verkehrs- und Regionalentwicklungskonzept auf Basis kleinräumiger Umfahrungen (überdeckter Tieflagen etc.) für die Region Parndorf/Eisenstadt in einem offenen Planungsprozess mit Bürgerbeteiligung erarbeitet wird?

JA O NEIN O“

§ 3

§ 3

Als Tag der Volksbefragung wird der 30. September 2001 festgesetzt.

§ 4

§ 4

Stichtag ist der 7. August 2001.