LandesrechtBurgenlandVerordnungenDurchführung periodischer Untersuchungen auf IBR/IPV, Rinderleukose Abortus Bang§ 4

§ 4

In Kraft seit 05. Mai 2000
Up-to-date

Im Jahre 1999 im Sinne des § 1 durchgeführte Untersuchungen gelten als Untersuchungen im Sinne dieser Verordnung.

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