Vorwort
Alle Rinderbestände des Burgenlandes sind periodisch auf Infektiöse Bovine Rhinotracheitis und Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis (IBR/IPV), Rinderleukose und Brucellose (Abortus Bang) zu untersuchen.
Die Untersuchungen gemäß § 1 sind gleichzeitig durchzuführen und haben sich auf alle über zwei Jahre alten Rinder zu erstrecken.
Die periodischen Untersuchungen sind in den Untersuchungsperioden der Jahre 1999 bis 2003 stichprobenmäßig so durchzuführen, dass jährlich 20 % der Bestände jedes Verwaltungsbezirkes untersucht werden, wobei jeder im Verwaltungsbezirk befindliche Bestand bis Ende des Jahres 2003 zumindest einmal untersucht worden sein muss. Die Auswahl der Bestände obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde.
Im Jahre 1999 im Sinne des § 1 durchgeführte Untersuchungen gelten als Untersuchungen im Sinne dieser Verordnung.