+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Burgenland
Verordnungen
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. März 2000
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 2 — Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2000 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise