LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf

In Kraft seit 01. März 2000
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Großpetersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2000 in Kraft.