Der frühestmögliche Wirksamkeitsbeginn der Ermächtigung wird wie folgt festgelegt:
1. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaft
Jennersdorf: mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung;
2. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaften
Oberpullendorf, Oberwart und Güssing: 18. Oktober 1999;
3. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaften Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg: 15. November 1999;
4. im örtlichen Bereich der Landespolizeidirektion Burgenland: 1. September 2012.
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