§ 8 Züchtungs-, Haltungs- und Manipulationsverbot — Bekämpfung der bakteriellen Braunfäule der Kartoffel sowie der bakteriellen Welke der Kartoffel und Tomate
Das Züchten und Halten des Erregers der bakteriellen Braunfäule der Kartoffel und der bakteriellen Welke der Kartoffel und der Tomate sowie das Arbeiten mit diesem Schadorganismus ist verboten.