Diese Verordnung regelt die Bekämpfung des Erregers der bakteriellen Braunfäule der Kartoffel und der bakteriellen Welke der Kartoffel und Tomate [Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al., früher bekannt als Pseudomonas solanacearum (Smith) Smith], die Verbreitung seines Auftretens und seiner Ausbreitung.
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