LandesrechtBurgenlandVerordnungenEisenbahnzufahrtsstraße in Neufeld/Leitha, Auflassung

Eisenbahnzufahrtsstraße in Neufeld/Leitha, Auflassung

In Kraft seit 16. Oktober 1999
Up-to-date

§ 1 § 1

Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr.  621 in Neufeld/Leitha, beginnend bei der Neufelder Straße L 216, km 4,849, bis zum Bahnhof Neufeld, mit einer Länge von 396 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

§ 2 § 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt Ziffer 9 des Abschnittes B der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934 betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBl. II Nr. 3/1934, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 3/1999, außer Kraft.