Vorwort
§ 1 § 1
Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 621 in Neufeld/Leitha, beginnend bei der Neufelder Straße L 216, km 4,849, bis zum Bahnhof Neufeld, mit einer Länge von 396 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.
§ 2 § 2
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt Ziffer 9 des Abschnittes B der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934 betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBl. II Nr. 3/1934, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 3/1999, außer Kraft.