Die Umsetzung der in dieser Verordnung angeführten Frauenförderungsmaßnahmen obliegt allen jenen Organen, die nach den jeweiligen Organisationsvorschriften Entscheidungen oder Vorschläge hinsichtlich jener personellen, finanziellen, organisatorischen oder die Aus- und Weiterbildung betreffenden Angelgenheiten, auf die sich die in dieser Verordnung genannten Frauenförderungsmaßnahmen beziehen, zu treffen haben.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise