Der Titel der Verordnung, § 1 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 1, 2, 3 und 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 10/2015 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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