LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters von Bad Tatzmannsdorf§ 3

§ 3

In Kraft seit 25. März 1999
Up-to-date

§ 3

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 25. März 1999.

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