LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters von Bad Tatzmannsdorf

Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters von Bad Tatzmannsdorf

In Kraft seit 25. März 1999
Up-to-date

§ 1

§ 1

Für die Gemeinde Bad Tatzmannsdorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 6. Juni 1999 festgesetzt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 20. Juni 1999 bestimmt.

§ 3

§ 3

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 25. März 1999.