Vorwort
§ 1
§ 1
Für die Gemeinde Bad Tatzmannsdorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 6. Juni 1999 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 20. Juni 1999 bestimmt.
§ 3
§ 3
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 25. März 1999.