Pflanzkartoffeln müssen den Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532 in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 73/1997, entsprechen und in direkter Linie von Pflanzenmaterial stammen, das nach dem Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr. 72, zertifiziert und bei amtlichen Untersuchungen als frei vom Schadorganismus befunden wurde.
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