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Verordnungen
Bekämpfung der San-Jose-Schildlaus
§ 9
§ 9 Haltungsverbot
In Kraft seit 30. Dezember 1997
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§ 9 Haltungsverbot — Bekämpfung der San-Jose-Schildlaus
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Das Halten der San-Jose-Schildlaus ist verboten.
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