LandesrechtBurgenlandVerordnungenGemeinderats- und Bürgermeisterwahl 1997

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 1997

In Kraft seit 23. Dezember 1997
Up-to-date

§ 1

§ 1. Für die Gemeinde Riedlingsdorf wird infolge Aufhebung der am 5. Oktober 1997 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und der Wahl des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinde Riedlingsdorf ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens ausgeschrieben.

§ 2

§ 2. (1) Als Wahltag der Wiederholungswahlen wird der 25. Jänner 1998 festgesetzt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 8. Feber 1998 bestimmt.

§ 3

§ 3. Als Stichtag für die Wiederholungswahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters bleibt der für die aufgehobenen Wahlen festgelegte 22. Juli 1997 aufrecht.