(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung nachfolgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. März 1986, mit der ein Müllplan erlassen wird, Landesamtsblatt für das Burgenland Nr. 82/1986, außer Kraft.
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