Zur Vermeidung von Abfällen sowie zur Reduzierung der Mengen und Schadstoffrachten sind folgende Maßnahmen zu setzen:
1. Information und Beratung der Bevölkerung sowie der Betriebe,
2. Aus- und Weiterbildung der Abfallbeauftragten und der Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen,
3. vorbildgebendes Verhalten des öffentlichen Beschaffungswesens,
4. verursachergerechte Müllbehandlungs- und Abfallbehandlungsbeiträge,
5. Einbeziehung der Wirtschaft.
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