Für die Beurteilung von Schularbeiten sind folgende fachliche Aspekte maßgebend:
1. im Unterrichtsgegenstand Deutsch
a) Inhalt; wobei entsprechend der Themenstellung Beobachtungsfähigkeit, Gedankenrichtigkeit, Sachlichkeit, Themenbehandlung, Aufbau und Ordnung zu berücksichtigen sind,
b) Ausdruck,
c) Sprachrichtigkeit,
d) Schreibrichtigkeit;
2. im Unterrichtsgegenstand Rechnen bzw. Mathematik
a) gedankliche Richtigkeit,
b) sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,
c) Genauigkeit;
3. in anderen Unterrichtsgegenständen
a) gedankliche Richtigkeit,
b) sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,
c) Genauigkeit,
d) Ordnung und Übersichtlichkeit der Darstellung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der sprachlichen Genauigkeit.
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