Die äußere Form der Arbeit ist als ein wesentlicher Bestandteil der Leistung bei der Leistungsbeurteilung in jenen Unterrichtsgegenständen mit zu berücksichtigen, bei denen die äußere Form der Aufgaben einen wesentlichen Bestandteil eines bestimmten Könnens oder bestimmter Fertigkeiten nach Maßgabe des Lehrplanes und der darin enthaltenen Bildungs- und Lehraufgaben (Kompetenzbereiche) darstellt.
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