(1) Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Verlautbarung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 28. September 1992, betreffend die Regelung der Preise für bestimmte Einspeisungen elektrischer Energie in das öffentliche Netz des Burgenlandes, verlautbart im “Amtsblatt der Wiener Zeitung” Nr. 229 vom 2. Oktober 1992 außer Kraft.
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