LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerbesserung der Sicherheit der Schiffahrt am Neusiedlersee§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. April 1997
Up-to-date

Auf dem Neusiedlersee sind Verkehr und Betrieb von Sportfahrzeugen und Segelbrettern verboten, sofern auf diesen nicht optische Notsignalgeber mitgeführt werden.

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