Dem Vorsitzenden stehen für die Besorgung der laufenden Geschäfts des Beirates das Personal und die Einrichtungen der für die Bearbeitung der Angelegenheiten des Rettungswesens zuständigen Abteilung im Amt der Burgenländischen Landesregierung zu Verfügung.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise