Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 1995/96, hinsichtlich der 3. Schulstufe der Lehrberufe mit 1080 Gesamtstunden und der 4. Schulstufe der Lehrberufe mit 1440 Gesamtstunden jedoch erst mit Beginn des Schuljahres 1996/97 in Kraft.
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