LandesrechtBurgenlandVerordnungenLehrgangsdauer an den berufsbildenden Pflichtschulen

Lehrgangsdauer an den berufsbildenden Pflichtschulen

In Kraft seit 05. September 1995
Up-to-date

§ 1

§ 1

An den berufsbildenen Pflichtschulen wird die Lehrgangsdauer festgelegt wie folgt:

Die Lehrgangsdauer beträgt 9 1/3 Wochen, auf der 3. Schulstufe der Lehrberufe mit 1080 Gesamtstunden und auf der 4. Schulstufe der Lehrberufe mit 1440 Gesamtstunden jedoch 5 Wochen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 1995/96, hinsichtlich der 3. Schulstufe der Lehrberufe mit 1080 Gesamtstunden und der 4. Schulstufe der Lehrberufe mit 1440 Gesamtstunden jedoch erst mit Beginn des Schuljahres 1996/97 in Kraft.