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Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung, Übertragung
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Januar 1993
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§ 2 — Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung, Übertragung
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Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft.
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