LandesrechtBurgenlandVerordnungenAngelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung, Übertragung

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung, Übertragung

In Kraft seit 01. Januar 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des Gemeindesanitätsgesetzes 1971, die nach diesem Gesetz den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden (Sanitätskreisen) zukommen, wird für die Gemeindeverbände (Sanitätskreise) Siegendorf-Klingenbach und Wulkaprodersdorf-Zagersdorf der Landesregierung übertragen:

1) Die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Kreisärzte

2) Die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in bezug

auf die Kreisärzte des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe und Versorgungsbezüge.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft.