(1) Standorte für Musikschulen sind folgende Gemeinden des politischen Bezirkes, in dem die jeweilige Zentralmusikschule ihren Sitz hat:
a) Bezirk Eisenstadt-Umgebung: Hornstein;
b) Bezirk Güssing: Stegersbach;
c) Bezirk Neusiedl am See: Frauenkirchen, Kittsee;
d) Bezirk Oberpullendorf: Deutschkreutz;
e) Bezirk Oberwart: Großpetersdorf, Oberschützen, Pinkafeld,Rechnitz
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