1. Baubewilligung und Benützungsbewilligung für Bauten in Grünflächen (§ 16 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes);
2. Bauplatzerklärung für Bauplätze in Grünflächen, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorliegt;
3. Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Bgld. Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Z 1 bis 2:
a) Bezirk Oberpullendorf
Angelegenheiten der Gemeinde Oberpullendorf
auf die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf
b) Bezirk Oberwart
Angelegenheiten der Gemeinde Pinkafeld
auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart
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