Vorwort
I.
Art. 1
1. Baubewilligung und Benützungsbewilligung in jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlage erforderlich ist. Die Übertragung bezieht sich auf den ganzen Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt;
2. Baubewilligung und Benützungsbewilligung für Bauten in Grünflächen (§ 16 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes);
3. Bauplatzerklärung in den Fällen Z 1 und 2, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorhanden ist;
4. Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Bgld. Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Z 1 und 3:
a) Bezirk Eisenstadt-Umgebung
Angelegenheiten der Gemeinden Loretto und Trausdorf an der Wulka
auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung.
b) Bezirk Güssing
Angelegenheiten der Gemeinde Ollersdorf im Burgenland auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing.
c) Bezirk Jennersdorf
Angelegenheiten der Gemeinde Mogersdorf
auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf.
d) Bezirk Mattersburg
Angelegenheiten der Gemeinden Antau, Baumgarten, Forchtenstein und Sigleß
auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg.
e) Bezirk Neusiedl am See
Angelegenheiten der Gemeinden Edelstal, Frauenkirchen, Kittsee, Podersdorf am See und Zurndorf
auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See.
f) Bezirk Oberpullendorf
Angelegenheiten der Gemeinde Kaisersdorf
auf die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf.
II.
Art. 2
1. Baubewilligung und Benützungsbewilligung für Bauten in Grünflächen (§ 16 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes);
2. Bauplatzerklärung für Bauplätze in Grünflächen, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorliegt;
3. Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Bgld. Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Z 1 bis 2:
a) Bezirk Oberpullendorf
Angelegenheiten der Gemeinde Oberpullendorf
auf die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf
b) Bezirk Oberwart
Angelegenheiten der Gemeinde Pinkafeld
auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart