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Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Januar 1992
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§ 2 — Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing
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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
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