(1) Das Naturschutzgebiet umfaßt die Grundstücke Nr. 1602/5 und 1782/6 zur Gänze sowie die Grundstücke Nr. 1782/4 und 1782/7 teilweise, alle KG. Parndorf.
(2) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der Anlage A festgelegt. Die Anlage A bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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