(1) Das Dienstabzeichen besteht aus goldfarbenem Metall, ist wappenförmig, 7 cm hoch und 5 cm breit; auf grünem Untergrund geprägt und färbig (weiß, rot, gold, schwarz) eingelegt befindet sich das burgenländische Landeswappen, seitlich des Wappens in goldener Schrift die Aufschrift „Burgenländische Landesregierung“; über dem Wappen in schwarzer Schrift auf goldenem Untergrund eine vierstellige Nummer, darüber in goldener Schrift die Aufschrift „Naturschutzorgan“; das Dienstabzeichen ist mit Kaltemail überzogen. Über der Aufschrift „Naturschutzorgan“ befindet sich eine Lochung.
(2) Die Naturschutzorgane sind verpflichtet, bei Ausübung ihres Dienstes das Dienstabzeichen auf dem äußeren Kleidungsstück an der Brustseite sichtbar zu tragen.
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