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Standesamtsverband Kaisersdorf-Weingraben, Bildung
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Januar 1991
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§ 3 — Standesamtsverband Kaisersdorf-Weingraben, Bildung
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.
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