LandesrechtBurgenlandVerordnungenGeschäftsordnung des Naturschutzbeirates§ 2

§ 2Tagesordnung

In Kraft seit 01. Mai 1991
Up-to-date

Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden festgelegt. Die Mitglieder des Naturschutzbeirates können am Beginn der Sitzung eine Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung beantragen. Über einen derartigen Antrag hat der Vorsitzende eine Abstimmung durchzuführen, wobei für die Annahme der Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung eine einfache Mehrheit genügt.

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