Die Grenzen des im § 2 umschriebenen Gebietes sind in der Anlage dieser Verordnung (Karte 1 : 50.000) planlich dargestellt. Soweit Straßen, Wege, Brücken und Wasserläufe als Grenze angeführt sind, liegen die zugehörigen Flächen innerhalb des Schongebietes. Die neue Straße Heiligenkreuz-Mogersdorf sowie die Lafnitzregulierung ist im vorliegenden Kartenwerk noch nicht eingetragen; die Schongebietsgrenze hat sich an den Verlauf dieser Bauwerke zu halten.
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