Zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen der Wasserverbände “Unteres Lafnitztal” und “Unteres Raabtal” in den Katastralgemeinden Heiligenkreuz im Lafnitztal und Wallendorf wird - unbeschadet bestehender Rechte -das im § 2 beschriebene Grundwasserschongebiet bestimmt.
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