Für die Beurteilung der fachlichen Qualifikation sind je nach der vorgesehenen Verwendungsart folgende Kriterien maßgebend:
1. Schul- und Berufsausbildungserfolg;
2. Berufserfahrung insbesondere im öffentlichen Dienst;
3. praktische Fertigkeiten;
4. zusätzliche besondere Kenntnisse.
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