Als objektive Kriterien, nach denen die Bewerber zu beurteilen sind, haben je nach der Art der zu besetzenden Planstellen oder der zu besetzenden Leitungsfunktion zu gelten:
1. fachliche Qualifikation:
2. Persönlichkeitsmerkmale, wie insbesondere Verläßlichkeit,
Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit in bezug auf die zu erwartende Erfüllung dienstlicher Aufgaben;
3. soweit dem nicht dienstliche Interessen entgegenstehen auch die soziale Bedürftigkeit.
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