Die Kommission hat ihre Beschlüsse einstimmig zu fassen; der Vorsitzende gibt seine Stimme zuletzt ab. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. Kommt ein einstimmiger Beschluß nicht zustande, ist die Stellungnahme des Managements- und Personalberatungsunternehmens oder der Beurteilungskommission an die Landesregierung weiterzuleiten. Den Mitgliedern der Kommission steht es frei, eine gesonderte Aufnahmeprüfung (§ 8) abzugeben.
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